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Markenregistrierung, Löschung, Verlängerung und Urheberrechtsregistrierung in Taiwan

Kurze Beschreibung:

1. Zeichen: In der Republik China bezieht sich eine Marke auf ein Zeichen, das aus Wörtern, Designs, Symbolen, Farben, dreidimensionalen Formen, Bewegungen, Hologrammen, Tönen oder einer beliebigen Kombination davon besteht.Darüber hinaus ist die Mindestanforderung der Markengesetze jedes Landes, dass eine Marke für den allgemeinen Verbraucher als Marke erkennbar sein muss und auf die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen hinweist.Die meisten Gattungsnamen oder direkten oder naheliegenden Warenbezeichnungen besitzen nicht die Eigenschaften einer Marke.(§18 Markengesetz)


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EINTRAGUNG VON WARENZEICHEN IN TAINWAN

1. Zeichen: In der Republik China bezieht sich eine Marke auf ein Zeichen, das aus Wörtern, Designs, Symbolen, Farben, dreidimensionalen Formen, Bewegungen, Hologrammen, Tönen oder einer beliebigen Kombination davon besteht.Darüber hinaus ist die Mindestanforderung der Markengesetze jedes Landes, dass eine Marke für den allgemeinen Verbraucher als Marke erkennbar sein muss und auf die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen hinweist.Die meisten Gattungsnamen oder direkten oder naheliegenden Warenbezeichnungen besitzen nicht die Eigenschaften einer Marke.(§18 Markengesetz)

2.Dreidimensionale Marke: Eine dreidimensionale Marke ist ein Zeichen, das aus einer dreidimensionalen Form besteht, die im dreidimensionalen Raum gebildet wird, wodurch Verbraucher in der Lage sind, die Herkunft verschiedener Waren oder Dienstleistungen zu unterscheiden.

3. Farbmarke: Eine Farbmarke ist eine einzelne Farbe oder Farbkombination, die ganz oder teilweise auf der Oberfläche von Waren oder Behältern oder auf dem Geschäftssitz, an dem Dienstleistungen erbracht werden, angebracht wird.Wenn eine Farbe selbst die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen angemessen identifizieren kann und nicht in Kombination mit einem Wort, einer Abbildung oder einem Symbol, kann sie als Farbmarke eintragungsfähig sein.

4. Klangmarke: Eine Klangmarke ist ein Klang, der es relevanten Verbrauchern angemessen ermöglicht, die Quelle bestimmter Waren oder Dienstleistungen zu identifizieren.Als Klangmarke kann beispielsweise ein kurzer Werbejingle, Rhythmus, menschliche Sprache, Läuten, Glockengeläut oder der Ruf eines Tieres eingetragen werden.

5. Kollektivmarke: ist eine Marke, die von den Mitgliedern einer Gruppe gemeinsam verwendet wird.Dies kann ein Bauernverband, ein Fischerverband oder andere Vereinigungen sein, die berechtigt sind, einen Antrag auf Eintragung einer Kollektivmarke zu stellen.

6. Prüfzeichen ist ein Zeichen, das dazu dient, eine bestimmte Qualität, Genauigkeit, Material, Herstellungsweise, Herkunft oder sonstiges einer fremden Ware oder Dienstleistung durch den Inhaber der Prüfmarke zu bescheinigen und die Ware oder Dienstleistung von diesen zu unterscheiden die nicht zertifiziert sind, z. B. das Taiwan-Zeichen für feine Produkte, das UL-Sicherheitszeichen für Elektrogeräte, das ST-Spielzeugsicherheitszeichen und das Zeichen für 100 % Wolle, die dem durchschnittlichen taiwanesischen Verbraucher bekannt sind.

Unsere Dienstleistungen umfassen:Markenregistrierung, Einwände, Beantwortung von Amtshandlungen


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