Madrid System Erforderliche Marke Antragsteller muss jetzt E-Mail-Adresse angeben!

Die WIPO möchte mitteilen, dass die Änderung von Abschnitt 11 der Verwaltungsvorschriften für die Anwendung des Protokolls zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken am 1. Februar 20203 in Kraft treten wird, wonach Anmelder und Inhaber die WIPO bis spätestens kontaktieren müssen elektronische Mittel.Daher sollten die Vertreter der Markeninhaber dringend eine E-Mail-Adresse angeben.

Wie gebe ich eine E-Mail-Adresse an?

Die WIPO wird sich direkt an die Inhaber und Vertreter wenden, um eine E-Mail-Adresse anzugeben.Inhaber oder Vertreter können überprüfen, ob eine E-Mail-Adresse für eine bestimmte internationale Registrierung vom Madrid Monitor angegeben wurde, verfügbar unter: https://www3.wipo.int/madrid/monitor/en/.

Die Einzelheiten des geänderten Verordnungstextes finden Sie unter https://www.wipo.int/edocs/madrdocs/en/2020/madrid_2020_78.pdf.


Postzeit: 20. Dezember 2022